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Quo Vadis-Kurzgeschichtenpreis 2013

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Beitrag von Märchenfee Sa 02 März 2013, 22:43

Quo Vadis: Kurzgeschichten-Wettbewerb des Autorenkreises Historischer Roman Quo Vadis

Abgabeschluss :05.05.13

http://www.autorenkreis-quovadis.de/literaturpreise/kurzgeschichtenpreis/kurzgeschichtenpreis-2013

Kurzgeschichtenpreis 2013
Ausschreibung zum Quo Vadis-Kurzgeschichtenpreis 2013

Anlässlich seiner Jahrestagung Historica im November 2013 in Billerbeck schreibt der Autorenkreis Historischer Roman Quo Vadis (www.autorenkreis-quovadis.de) zum vierten Mal seinen Kurzgeschichtenwettbewerb aus.

Bis zum 5. Mai 2013 (Einsendeschluss) sucht Quo Vadis die besten historischen Kurzgeschichten rund um das Münsterland und die Domstadt Billerbeck. Das Thema des Wettbewerbs lautet: "Glanz und Schatten - Geschichten aus Billerbeck und dem Münsterland zwischen 800 und 1900".

Gefragt sind bislang unveröffentlichte Kurzgeschichten in deutscher Sprache, die sich mit geschichtsträchtigen Ereignissen oder historischen Persönlichkeiten befassen, die in Billerbeck und im Münsterland gelebt oder gewirkt haben. Die Jury akzeptiert auch Geschichten über fiktive Personen, sofern diese von einem historisch belegbaren Ereignis handeln.

Des Weiteren achtet die Jury auf:

* den Aufbau und Spannungsbogen der Geschichte
* Sprache und Stil
* Plausibilität und Logik
* den regionalen Bezug
* die Einhaltung der formalen Kriterien (Normseite, siehe unten)

Kurzgeschichten, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden. Nicht gesucht sind nacherzählte Schlachten oder rein biografische Texte.

Umfang der Geschichten: maximal acht Normseiten (30 Zeilen à 60 Anschläge, Courier New Pkt. 12) - längere Texte berücksichtig die Jury nicht!

Bitte senden Sie Ihren Wettbewerbsbeitrag möglichst per E-Mail an: kgp@autorenkreis-quovadis.de

Die Postadresse lautet: Andrea Bergen-Rösch, Franz-Schöberl-Straße 3, 67346 Speyer

Wichtig: Bitte reichen Sie die Beiträge anonym ein, und versehen Sie die Geschichte, die Sie im Anhang senden, keinesfalls mit Ihrem Namen, sondern nur mit einem Kennwort. Als Betreff verwenden Sie bitte: "Quo Vadis-Kurzgeschichtenpreis 2013" und Ihr Kennwort. Ihre E-Mail enthält Ihren Namen, Telefonnummer, Adresse und das Kennwort. Eingangsbestätigungen und Rücksendungen können nicht erfolgen.

Der Jury des Quo Vadis-Kurzgeschichtenpreises gehören die Quo Vadis-Mitglieder und Autoren Alf Leue und Claudia Schmid an. Die Vorsitzende der Jury ist die Quo-Vadis-Autorin Angeline Bauer. Die Wettbewerbsbeiträge werden anonymisiert an die einzelnen Jury-Mitglieder weitergeleitet. Jeder Einsender kann nur einen unveröffentlichten Text für den Wettbewerb einreichen.

Aus allen Einsendungen erstellt die Jury eine Longlist von 25 Geschichten. Aus der Longlist wählt die Jury die drei besten historischen Kurzgeschichten aus. Diese werden auf der festlichen Gala der Historica am 8. November 2013 bekannt gegeben und wie folgt prämiert:

1. Platz: 300 Euro
2. Platz: 200 Euro
3. Platz: 100 Euro

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Erhalten Sie bis zum 31. Mai 2013 keine Benachrichtigung, sind Sie nicht platziert. Die drei Gewinner lädt Quo Vadis zur Preisverleihung nach Billerbeck ein. Alle drei Gewinner lesen dort aus ihren Geschichten. Sollte einer der drei Erstplatzierten nicht zur Historica erscheinen können, rückt automatisch der nächste nach. Für Reise- und Übernachtungskosten wird ein Zuschuss bis zu 200 Euro gewährt.

Darüberhinaus bemüht sich Quo Vadis, die besten Geschichten in einer Anthologie zu veröffentlichen. Mit Einreichung der Beiträge erklären sich die Autoren mit einer möglichen Veröffentlichung ihrer Kurzgeschichte einverstanden. Für die zur Veröffentlichung ausgewählten Geschichten wird eine vertragliche Vereinbarung zwischen Verlag und Autor getroffen. Die Autoren der Anthologie erhalten jeweils zwei Freiexemplare des Buches.

Hier können Sie die Ausschreibung des Quo Vadis-Kurzgeschichtenpreises 2013 noch einmal als PDF herunterladen: http://www.autorenkreis-quovadis.de/literaturpreise/kurzgeschichtenpreis/kurzgeschichtenpreis-2013/ausschreibung-quo-vadis-kurzgeschichtenpreis-2013

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Hintergrundmaterial zum Quo Vadis-Kurzgeschichtenpreis 2013

Billerbeck

Die Altmänner der Gilden repräsentierten die gesamte Bürgerschaft, Steinmetze und Steinbildhauer, Weber und Schneider. Am häufigsten vertreten waren in Billerbeck Leinenweberei/Leinenhandel mit weitreichen Handelsbeziehungen. Die Leinenweberei wurde in fast jedem Hause betrieben. Absatzmarkt war zum Großteil Holland. Im 16. und 17. Jahrhundert gewann auch die Wollweberei an Bedeutung.

1382 wütete in Billerbeck die Pest, ein Großteil der Bevölkerung starb. Am Markt, an der Stelle des jetzigen Hauses Steinbicker, stand damals ein Wirtshaus. Eines Tages kehrten dort Töpfer aus Stadtlohn mit ihren Fuhrwerken ein. Sie fanden in dem Haus keinen Menschen, sondern einen Wolf, der sich das Haus zur Wohnung gemacht hatte.

Bischof Franz von Waldeck berief auf den 17. September 1532 die Ritterschaft nach Billerbeck ein, die Versammlung tagte wahrscheinlich in Haus Hameren. Es ging um Aufstände gegen die Obrigkeit (Wiedertäufer). Am 15. August 1548 wurde Billerbeck durch ein von den Wiedertäufern gelegtes Feuer zerstört.

Stiftung des Armenhauses in Billerbeck am 22. Januar 1571 durch Bernard von Raesfeld. 12 Arme, sechs Männer und sechs Frauen bekamen ein eigenes Bett und einen eigenen Herd.

In Billerbeck fanden vier Jahrmärkte statt (z.B. Billerbecker Maimarkt), drei davon seit Verleihung der Stadtrechte.

Die Bürgermeisterwahl lief so ähnlich ab wie die Papstwahl. Per Los wurden die Achtmänner bestimmt, sie wurden in der Ratskammer eingeschlossen, bis Bürgermeister und Ratsschöffen gewählt waren. Die Bevölkerung wartete auf dem Marktplatz. Die Wahl war stets mit einer Zecherei verbunden.

Das Bistum verfügte über verschiedene Schulten-Höfe. Einer von ihnen war der Hof zu Billerbeck, besetzt mit einem Schultheiß, der besondere Privilegien am Hofe hatte. Als erster ist 1217 ein Wilbrand de Billerbike genannt. Der Hof Billerbeck (Richthof) war Mittelpunkt eines bischöflichen, primär grundherrschaftlichen Amtes.

Die Begrenzung der Torhäuser (Stadttore) bestand aus Palisaden. Am 29. April 1819 wurden Ölmühlen-, Gantweger-, Mühlen- und Schmiedetor zum letzten Male mit Einschluss der Torgelder auf vier Jahre verpachtet. Das massiv gebaute Münstertor war die Wohnung des städtischen Nachtwächters, der mit seinem Nachtwächterhorn jede Stunde blies und vor allem Feueralarm zu geben hatte. Im Sommer war er gleichzeitig Schweinehirt.

Die Einnahmequellen der Stadt: Steuern aus Bier, Wein, Branntwein und Tabak, Verpachtung der Stadttore, Gebühren für die Nutzung städtischer Braupfannen. In jedem Haushalt war es Aufgabe der Frau zu brauen, die große und kleine Braupfanne konnte im Rathaus ausgeliehen werden. Nur Richter und Pfarrer zahlten keine Leihgebühr.

Die Aufnahmegebühr für Neubürger, der so genannte Bürgergewinn, betrug in der Regel zwei bis vier Reichstaler. An den Brandspritzenaufseher hatte jeder Neubürger einen ledernen Feuerlöscheimer abzuliefern.

Auf Betreiben von Amtmann Carl Massonneau schlossen sich im April 1859 unternehmenslustige Bürger und Bauern zu einem Billerbecker Verein für Bergbau zusammen, da die Leinweberei unrentabel wurde. Es wurde ein Schürfschein erteilt sowie Aktien ausgegeben. Bohrgerät wurde angeschafft und auf dem Hof Horstmann (heute Beckbauer, Beerlage) nach Kohle gebohrt. Nach 200 Metern waren 6000 Taler verbraucht, die Versuche wurden abgebrochen. Es liefen noch jahrelang Prozesse, weil die Aktionäre ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen waren.

1841/42 wütete in Billerbeck das schwarze Nervenfieber. Kaum jemand wollte mehr die Kranken pflegen, mit Ausnahme von Pfarrer Hesselmann, der dann auch an dem Fieber starb.

3. Oktober 1667: In Schmiedemeister Bettkens Behausung, Lange Straße, entstand ein Brand, dem 120 Häuser zum Opfer fielen, darunter auch das Rathaus am Markt (gegenüber Bansberg, heute Groll). Der Unwille der Bürger gegen Bettkens war so groß, dass er drei Jahre lang keine Genehmigung bekam, sein Haus wieder aufzubauen. Seitdem musste der jeweilige Hausbesitzer des Anwesens jährlich am 3. Oktober einen Goldgulden zahlen, der später an den Pfarrer der Johanniskirche ging.

Ludgerus Dom: Das mächtige Gotteshaus wurde in den Jahren 1892-1898 von dem Münsteraner Architekten Wilhelm Rincklake (1851-1927) in Form einer neugotischen Basilika erbaut. Die Kirche steht an der Stelle, an der nach der Überlieferung der heilige Liudger am 26. März 809 gestorben ist.

Auf der Seite des Instituts für vergleichende Städtegeschichte der Universtität Münster finden sich weitere Hinweise, so z.B. zur Rolle der konkurrierenden Adelshäuser Kolvenburg und Haus Hameren, Aufstieg zum Wallfahrtsort usw. Auch im Archiv der Stadt Billerbeck gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen für weitere Recherchen.

Mehr: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte und www.billerbeck.de
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